Anerkennung Gebärdensprache als UNESCO Kulturerbe

Anerkennung Gebärdensprache als UNESCO Kulturerbe

Am 22. August 2023 gab das Bundesamt für Kultur bekannt, dass die UNESCO die drei Schweizer Gebärdensprachen als immaterielles Kulturerbe der Schweiz anerkennt. Die drei Schweizer Gebärdensprachen (DSGS, LSF und LIS) gehören damit zum immateriellen Kulturerbe der Schweiz.

Diese Anerkennung ist von grosser Bedeutung für alle gehörlosen menschen in der Schweiz. Der Schweizerische Gehörlosenbund führt dazu an: “Die Gebärdensprachen sind ein wichtiges immaterielles Kulturerbe in der Schweiz. Sie eröffnen die Möglichkeit das Denken zu erweitern und neue Einsichten zu gewinnen. Wer gebärdet, denkt in Bildern.”

Die Schweiz hat sich durch die Unterzeichnung des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes dazu verpflichtet, ein Inventar der lebendigen Traditionen im Land zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Bei der diesjährigen Aktualisierung wurde endlich auch Platz für die drei Schweizer Gebärdensprachen gefunden: die Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS), die Langue des Signes Française (LSF) und die Lingua dei Segni Italiana (LIS).